Seit Januar 2010 benötigen Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich für die Beantragung von Fördermitteln bei den gesetzlichen Krankenkassen ein eigenes Konto. Fördermittel dürfen nur noch auf ein für die Zwecke der Selbsthilfegruppe seperates Konto überwiesen werden (vergleiche Absatz 4.3 Leitfaden zur Selbsthilfeförderung 2009).
Für Gruppen, die ohnehin ein eingetragener Verein (e.V.) sind, ist die Regelung zu einem eigenen Bankkonto kein Problem. Rechtlich verfasste Vereine haben in der Regel für ihre Geschäfte ein eigenes Konto.
Selbsthilfegruppe jedoch, die nicht rechtsfähig organisiert sind, können meist nur über Personen eine Konto einrichten. Diese Personen sind dann aber formal nicht für die Gruppe geschäftfähig und es bestehen keine Zugriffsmöglichkeiten auf die Fördermittel in dem Fall, dass eine kontoführende Kontaktperson ausfällt.
Gruppen müssen sich also entweder eine rechtsfähige Form geben oder mit einer Kontaktstelle koperieren.
Ausnahmeregelung
Konto für nicht verbandlich organisierte Selbsthilfegruppen
In der SiItzung der "Fachkonferenz Selbsthilfeförderung" beim GKV-Spitzenverbandim Mai 2011 wurde aufgrund andauernder Probleme mit der Kontoregelung für nicht verbandlich organisierten Selbsthilfegruppen folgende Ausnahmeregelung getroffen:
Selbsthilfegruppen müssen weiterhin ein nur eines nur für die Zwecke der Selbsthilfegruppe gesondertes Konto bei der Antragstellung benennen.Dabei benennen nicht verbandlich organisierte Gruppen grundsätzlich ein von einem Gruppenmitglied für die Gruppe eingerichtetes Treuhandkonto oder ein Konto, das für die Gruppe als Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingerichtet wurde.
Ab sofort soll hierfür allerdings folgende Ausnahmeregelung von den Krankenkassen unbürokratisch umgesetzt werden:
Wenn rechtlich selbständige, nicht verbandlich organisierte Selbsthilfegruppen kein eigenständiges Konto bei einer Bank erhalten, können Krankenkassen alternativ ein Unterkonto eines Girokontos, ein Sparkonto oder ein von einem Treuhänder eingerichtetes Konto akzeptieren.
Dabei gilt, dass
a) ein Verfügungsberechtigter für das Konto benannt wird, der verpflichtet ist sicherzustellen, dass die Fördermittel nur für die Zwecke der Gruppe verwendet werden (wie bisher)
b) der Antrag auf Fördermittel von zwei Mitgliedern der Selbsthilfegruppe unterzeichnet wird
c) die Selbsthilfegruppe in voller Höhe über die Fördermittel verfügen kann.
Da Banken keine schriftlichen Bestätigungen herausgeben werden, dass sie keine eigenständigen Konten für Gruppen einrichten, ist die Aussage der Gruppe maßgeblich.
Zu a) Auf eine alternative Regelung, dass zwei Verfügungsberechtigte für das Konto zu verlangen sind, wird verzichtet, da bei Giro-Unterkonten der zweite Verfügungsberechtigte auch Zugriff auf das Hauptkonto hätte. Dies ist zumindest bei einigen Banken der Fall und würde ggf. weitere Rückfragen und Verwaltungsaufwand produzieren.
Zu b) Eine Regelung, dass zwei Gruppenmitglieder den Antrag unterzeichnen und damit Kenntnis haben, dass ein Antrag auf Fördermittel gestellt worden ist, ist sinnvoll. Diese Regelung stärkt die Transparenz in der Gruppe, wenn die Auszahlung auf ein privates Girokonto erfolgt.
Zu c) Die Regelung gilt analog derjenigen für die rechtlich unselbständigen Gruppen von Bundes-, Landes- oder Regionalverbänden der Selbsthilfe. Wichtig ist, dass sichergestellt ist, dass die Gruppe über die volle Höhe der Fördermittel verfügen kann.
Der Wortlaut der Neuregelung wird in die nächste Leitfadenüberarbeitung integriert.
Die Krankenkassen wurden in einem eigenen Rundschreiben von Spitzenverband Bund über die Ausnahmeregelung informiert.
Die Kontenregelung für die verbandlich organisierten Gruppen bleibt bestehen:
Selbsthilfegruppen, die unselbständige Untergliederungen von rechtsfähigen Bundes-, Landes- oder Regionalverbänden sind, benennen ein (Unter-) Konto des Gesamtvereins, dessen Gliederung sie sind, das für die jeweilige Untergliederung angelegt wurde und über das sie in voller Höhe verfügen kann.
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Die Broschüre mit grundlegenden Informationen zur Gründung von Selbsthilfegruppen ist neu...
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Anmeldung Tel. 8902 85-33
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