Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle

Wir informieren über Selbsthilfe in Berlin.

Datenbank der Selbsthilfe in Berlin

 

SEKIS dokumentiert Informationen über Selbsthilfegruppen in Berlin.
Die Datenbank ist Grundlage für die Beratung und Vermittlung in bestehende Selbsthilfegruppen. Sie ist um so hilfreicher, je aktueller und vollständiger die Angaben sind. Gruppen, Selbsthilfeorganisationen und selbst organisierte Initiativen können unter klaren Bedingungen aufgenommen werden.
Falls Sie noch nicht erfasst sind, bitten wir Sie um Zusendung aussagekräftiger Informationsmaterialien.
Für die Aufnahme in die Datenbank muss ein Fragebogen ausgefüllt werden.

Bitte drucken Sie den Fragebogen aus, geben die Daten ein und vergessen Sie nicht die Angaben zum Datenschutz.
Wir prüfen, ob Ihr Angebot in die Datenbank passt und behalten uns die Dokumentation entsprechend der mit den Kontaktstellen vereinbarten Kriterien vor. Für die Aufnahme gelten folgende Kriterien:

Anforderungen an eine Aufnahme in die Datenbank

Dokumentiert werden in erster Linie Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen:

  • Die Gruppenaktivitäten sind auf die gemeinsame, eigenverantwortliche Bewältigung von Problemen, Krankheiten oder/ und psychischen Schwierigkeiten der Gruppenmitglieder gerichtet.
  • Das Selbstverständnis als Selbsthilfegruppe sollte als bedeutsamer Aufgabenschwerpunkt der Gruppe erkennbar und näher konkretisiert sein.
  • Die Selbsthilfegruppe sollte vor allem im Interesse von Betroffenen für Betroffene agieren
    (es werden keine Initiativen zur Unterstützung professioneller oder institutioneller Interessen erfasst)
  • Die Gruppengröße sollte mindestens sechs Mitglieder haben.
    (zu kleinen Gruppen fehlt oft die Kontinuität und Verbindlichkeit für eine öffentliche Dokumentation, die einen möglichen Beratungsbedarf nach sich zieht)
  • Die Gruppenarbeit sollte verlässlich und kontinuierlich durchgeführt werden
    (es sollen keine „Eintagsfliegen“ erfasst werden)
  • Eine formale rechtliche Organisationsform (z.B. Verein) ist nicht erforderlich.
  • Die Selbsthilfegruppe sollte für neue Mitglieder offen sein
    (z.B. durch die öffentliche Bekanntgabe des Selbsthilfe-Angebots. Eine zeitweilige Begrenzung auf eine feste Zahl von Mitgliedern ist möglich. Eine dauerhafte Begrenzung jedoch nicht. Dann würde eine Veröffentlichung keinen Sinn machen).
  • Die Gruppentreffen sind öffentlich.
    Nur dann, wenn ein konkreter Treffpunkt (mit Ort und Zeit) und eine konkrete Erreichbarkeit genannt sind, kann die Gruppe als Selbsthilfegruppe verzeichnet werden. (private oder sehr seltene Treffen werden nicht erfasst)
  • Die Gruppe ist verbindlich für die Kontaktstelle erreichbar.
    (Die Gruppe kann beschließen, keine privaten Adressen für die Datenbank zur Verfügung zu stellen, dann muss aber für die interne Kommunikation eine verbindliche  Ansprechperson benannt werden. Die Informationen werden dann intern geführt)
  • Virtuelle Gruppen und Foren werden nur dann aufgenommen, wenn ausreichend ersichtlich ist, dass es sich tatsächlich um ein Austauschforum Betroffener handelt und die notwendige Transparenz zu den verantwortlichen Akteuren und Finanziers hergestellt wird.
  • Selbsthilfegruppen werden nicht von professionellen Helfern
    (z. B. Ärzten/innen, Therapeuten/innen, Psychologen/innen) geleitet, sondern von den Betroffenen selbst getragen.
    (temporäre Anleitung bzw. Begleitung sind natürlich möglich)
  • Selbsthilfegruppen werden erst vollständig dokumentiert, nachdem das erste Gründungstreffen stattgefunden hat. Bis dahin wird der Eintrag mit dem Hinweis „Gruppe in Gründung“ als Suchanzeige geführt und erscheint in der Liste „Betroffene suchen Betroffene“.
  • Thematisch werden keine Einschränkungen gemacht.
    Ausnahmen:
     Pädophilie, Sado-Maso-Gruppen, parteipolitisch agierende Gruppen, rassistische Initiativen, religiöse Missionierung
  • Es werden keine kommerziellen, gewerblichen Angebote oder professionell begleitete Gruppen erfasst
    keine Therapiegruppen, Gruppen mit dauerhafter z.B. spzialpädagogischer oder therapeutischer Anleitung)
  • Gruppen werden gebeten, anfallende Kosten zu benennen.
  • Für die Förderung der interkulturellen Selbsthilfe bitten wir um Mittelung darüber, ob verschiedene Sprachen in der Gruppe gesprochen werden. Da in der Regel Deutsch gesprochen wird, sind Angaben über zusätzliche Sprachkompetenzen hilfreich.
  • Es wird erwartet, dass Gruppen und Selbsthilfeorganisationen offen legen, wenn sie von Fachverbänden, Berufsgruppen oder Wirtschaftsunternehmen unterstützt werden.
    Beratergremien und Fachbeiräte sollten transparent gemacht werden. Fachverbände, fachliche Interessenverbände, die auch eine oder mehrere Selbsthilfegruppen unterstützen, gelten deswegen nicht als Selbsthilfeorganisation.

Wichtiger Hinweis zur Referenzdatenbank für die Kassenförderung

Die Leitlinien der Selbsthilfeförderung nach § 20 h SGB V sehen vor, dass nur solche Gruppen und Selbsthilfeorganisationen durch die Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden, die offen und für Interessierte zugänglich sind.

Das heißt, Interessierte müssen die Gruppen finden und aufsuchen können. Ein Kriterium, wie diese Zugänglichkeit erreicht werden kann, ist die öffentliche Information über die Existenz und Erreichbarkeit der Selbsthilfegruppe in einer Referenzdatenbank. SEKIS ist Referenzdatenbank für die Berliner Selbsthilfe. Suchtgruppen können sich auch bei der Landesstelle Berlin für Suchtfragen eintragen lassen.

 

Für die Aufnahme in die SEKIS Datenbank gelten die oben genannten Aufnahmekriterien. Für die Aufnahme in die SEKIS-Referenzdatenbank für Gruppen, die nach § 20 h SGB V durch die Krankenkassen gefördert werden möchten, bitten wir den SEKIS Fragebogen zur Aufnahme in die Datenbank auszufüllen.

Außerdem gelten folgende Kriterien:

  1. Kriterien der Leitsätze der Kassenförderung müssen erfüllt sein   (Was ist Selbsthilfe) 
  2. Die Gruppe muss öffentlich, erreichbar für Interessierte sein
  3. Das bedeutet
        a.      keine Privattreffen
        b.      Angaben zum realen Ort der Gruppentreffen
        c.      Angaben zur konkreten Zeit der Gruppentreffen
        d.      Nennung einer der Gruppe zugehörigen Kontaktperson
                (die personenbezogenen Daten können vertraulich intern in der Datenbank dokumentiert werden
                  und werden auf Wunsch nicht veröffentlicht.)
  4. Keine pauschalen Angaben über Gruppentreffen (z.B. Treffen bitte erfragen)
  5. Keine professionellen Angebote oder dauerhaft begleitete Gruppen
  6. Keine Gruppenangebote zur Gesundheitsförderung, Rehabilitation, Heilbehandlung, Pflege oder Sport.
  7. Vollständig ausgefüllter Fragebogen
  8. Schriftliche Erklärung zum Datenschutz.
    SEKIS benötigt für die Gewährleistung der Vorgaben des Datenschutzes in jedem Fall eine mit Unterschrift versehene schriftliche Version, in der Sie bestätigen, welche personenbezogenen Informationen SEKIS wie speichern darf.

 

Bitte senden Sie den Fragebogen an SEKIS | Bismarckstr. 101 | 10625 Berlin
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an   
Ella Wassink                        
Tel       030 890 285 37
Mail:     sekis@remove-this.sekis-berlin.de
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis. Das SEKIS Team