Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle

Wir informieren über Selbsthilfe in Berlin.

Transparenzinformation zur Förderung nach § 20 h SGB V

Selbsthilfe-Förderung Rechtgrundlagen zur Transparenz

Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen haben beschlossen, dass über die pauschale Förderung der Selbsthilfe im Rahmen des § 20 h SGB V jählich Öffentlichkeit hergestellt werden soll.

Im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung Grundsätze des GKV-Spitzenverbandeszur Förderung der Selbsthilfe gemäß §  20 h SGB V wird dies so vorgegeben:

5.1.6 Transparenz über die verausgabten pauschalen Fördermittel
Die für die Selbsthilfeförderung auf Bundesebene verantwortlichen Krankenkassen/-verbände auf Bundesebene veröffentlichen zum 31. Januar des Folgejahres auf geeignete Weise (z. B. im Internet) die an die Selbsthilfeorganisationen auf Bundese­bene ausgeschütteten Fördersummen (in Euro) mit Nennung des Zuwendungsempfängers. Die für die Selbsthilfeförderung verantwortlichen Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen/-ver­bände oder andere von diesen mit dem Förder­verfahren beauftragten Stellen in den Ländern veröffentlichen ebenfalls jeweils zum 31. Januar des Folgejahres die an Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen ausgeschütteten För­dermittel (in Euro) mit Nennung des Zuwendungs­empfängers. Die an die örtlichen Selbsthilfegruppen gewährten pauschalen Fördermittel werden summarisch mit Angabe der Anzahl der insgesamt geförderten Gruppen von den jeweiligen Vergabestellen veröf­fentlicht. Um die Transparenz der pauschalen Fördermittel auch innerhalb der Selbsthilfe zu erhöhen, veröf­fentlichen die Fördermittelempfänger auf den je­weiligen Ebenen die von den Krankenkassen oder ihren Verbänden erhaltenen Zuwendungen auf ge­eignete Weise, z. B. im Internet.

Fördersummen der letzten Jahre

Die verausgabten Mittel für die drei Förderbereiche: Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen werden mit konkreten Zahlen unterlegt.

  • 2015 wurden 869.667,96 € für 429 Selbsthilfeanträge
  • 2016 wurden 1.190.810,52 € für 44 Landesorganisationen, 377 Gruppen und 12 Kontaktstellen
  • 2017 wurden 1.377.854,01 € für 44 Landesorganisationen, 405 Gruppen und 14 Kontaktstellen
  • 2018 wurden 1.646.453,12 € für 44 Landesorganisationen, 433 Gruppen und 14 Kontaktstellen
  • 2019 wurden 1.792.354,31 € für 42 Landesorganisationen, 438 Gruppen und 14 Kontaktstellen
  • 2020 wurden 2.018.766,78 € für 41 Landesorganisationen, 481 Gruppen und 15 Kontaktstellen
  • 2021 wurden 2.129.361,25 € für 42 Landesorganisationen, 383 Gruppen und 15 Kontaktstellen
  • 2022 wurden 2.329.677,60 € für 40 Landesorganisationen, 396 Gruppen und 14 Kontaktstellen

zur Verfügung gestellt.

Details

Detaillierte Angaben zu geförderten Gruppen, Organisationen und Kontaktstellen finden Sie im Download unten.